der Modellflugverein für alle mit Herz

Flugplatzordnung


Flugplatzordnung Stand: Mrz. 2019

Zufahrtsweg:
Fahrzeuge dürfen außer bei öffentl. Luftfahrtveranstaltungen nur den Zufahrtsweg von der Kreisstraße Göbrichen - Nußbaum und die gekennzeichneten Parkplätze benutzen. Abstellen auf privaten Grundstücken ist nicht  gestattet. Clubmitglieder sollten dies im Hinblick auf ein gutes Verhältnis mit den Grundstücksbesitzern und deren Wohlwollen ganz besonders beachten.

Zur Benutzung des FSC-Fluggeländes berechtigt sind:
- Mitglieder des Flugmodellsport-Club Neulingen e.V. mit einer gültigen Modellflugversicherung
- Teilnehmer an einem vom FSC veranstalteten Wettbewerb/Flugtag

Liegt keine Mitgliedschaft vor, müssen sie von einem Club-Mitglied eingeladen sein. Nachweis einer Modellflugversicherung ist Voraussetzung. Das Anmeldeformular für Gastpiloten muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Nach fünfmaliger kostenloser Benutzung des Fluggeländes wird der Eintritt in den FSC erwartet. Ist ein Eintritt aus persönlichen oder clubinternen Gründen nicht möglich, ist die Weiterbenutzung des Fluggeländes im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich. Der Flugbetrieb von FSC - Mitgliedern darf durch Gastpiloten nicht eingeschränkt werden.

Zum Aufstieg zugelassen sind:
Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren und Segelflugmodelle mit Funk- oder Fesselsteuerung Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein. Der Schallpegel darf unter den vorgeschriebenen Messbedingungen 80,0 dB (A) / 7 m nicht überschreiten. Das maximale Startgewicht für Motor- und Segelflugmodelle beträgt 25 kg. Das maximale Startgewicht umfasst das Modell mit sämtlichen an Bord befindlichen Betriebsstoffe (Treibstoff, Batterien) und Ausrüstungsgegenstände (z.B. Fallschirmspringerpuppen, Kameras).

Für Modelle über 15 kg gelten zusätzlich folgende Regeln:
Bei der Ausstattung des Modells (Fernsteuerungskomponenten, Stromversorgung, Motor) ist den Anforderungen des Grossmodells Rechnung zu tragen und muss dem aktuell gültigen Stand der Technik entsprechen. Während des Fluges von Flugmodellen über 15Kg oder dürfen keine weiteren Modelle gestartet werden. Der Flugdienstleiter muss vor jeden Start benachrichtigt werden und sein Einverständnis geben. Die Freigabe von Modellen größer 15kg erfolgt einmalig durch den Flugleiter oder einen anderen durch den Verein bestimmten Sachverständigen. Dieser stellt nach der Überprüfung eine Aufstiegserlaubnis für den Betrieb auf dem Gelände des FSC Neulingen aus. Gastpiloten benötigen eine gültige Versicherung und eine Freigabe durch den Flugleiter, der diese nach Begutachtung des Modells erteilen kann und die im Flugbuch vermerkt wird. Für Turbinengetriebe Modelle gelten die gleichen Regeln wie für Modelle über 15 kg.

Betriebszeiten (entsprechend Aufstiegsgenehmigung):
Werktage:                       8:00 bis 30 min. vor Sonnenuntergang
Sonn- und Feiertage:     9:00 bis 12:30 und 14:00 bis 19:00 bzw. 30. min vor Sonnenuntergang
                                        (Mittagspause von April bis Ende September)

Modellflugbetrieb:
Modellflugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Beauftragten des FSC-Neulingen durchgeführt werden. Der Beauftragte (Flugbetriebsleiter) ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Modellflugbetriebs verantwortlich. Über jeden Flugbetriebstag sind Aufzeichnungen zu führen, denen Beginn und Ende des Flugbetriebs, die Namen des Beauftragten (Flugbetriebsleiter) und der Modellpiloten sowie die erzielten Startzahlen entnommen werden können. Die Gesamtzahl der gleichzeitig im Betriebsraum fliegenden Modelle ist bei Verbrennungsmotoren auf 3 begrenzt. Insgesamt dürfen sich nicht mehr als 6 Modelle gleichzeitig in der Luft befinden. Beim Einsatz von Flugmodellen über 25Kg (siehe oben) dürfen gleichzeitig keine anderen Modelle fliegen.

Start Flächenmodell: 
- generell entlang der Startbahnen (Ost-West; Süd-Nord) entgegen der im Moment des Starts vorherrschenden Windrichtung

Start Hubschrauber: 
- generell oberhalb (Richtung Ost ) der die asphaltierte Startbahn in Querrichtung halbierenden Linie.
- der Motor darf auf dem Montagetisch bzw. in dessen Umgebung  gestartet werden, das Modell muss dann aber zum Startplatz getragen werden.

Landung Flächenmodelle :
- generell entlang der Startbahnen (Ost-West; Süd-Nord) entgegen der  im Moment der Landung vorherrschenden Windrichtung
- die Flugräume dürfen dabei jeweils um 15°, gemessen vom Anfang  der Landebahn auf der Landeanflugseite, in die andere Richtung des Flugraumes überschritten werden.

Landung Hubschrauber:
- generell oberhalb (Richtung Ost ) der die asphaltierte Startbahn  in Querrichtung halbierenden Linie; das Modell muss von seinem Landeplatz zu seinem Stellplatz getragen werden. Flugraum ( siehe Skizze)

Für alle Flugmodelle mit Antrieb oder einem Abfluggewicht über 5kg gilt:
- gleichzeitiger Flugbetrieb auf beiden Startbahnen ist nicht erlaubt
- nach dem Start ist generell der der entsprechenden Startbahn zugeteilte Flugraum zu nutzen
- der Flugraum für die Startbahn Süd-Nord befindet sich ausschließlich östlich der Startbahn in Richtung Wald
- der Flugraum für die Startbahn Ost-West befindet sich ausschließlich nördlich der Startbahn in Richtung Pappeln
- Flüge 90° zur Landebahn in Landebahnrichtung sind nicht erlaubt  Ein Wechsel der Flugräume während eines Fluges ist nicht erlaubt!

Das Überfliegen der Kleingartenanlagen und des Aufenthaltsbereiches (Container) ist generell für alle Modelle verboten! ( Vereinsinterne Regelung! ) Kunstflüge über der asphaltierten Landebahn sind vor dem Flugbeginn mit dem Flugaufsichtshabenden abzusprechen.

Kennzeichnung und Wegesicherung:
Das Gelände muss gut erkennbar als Modellfluggelände gekennzeichnet sein (Schilder „Achtung Flugbetrieb“ aufstellen). Die benachbarten Wege, welche bei Start und Landung nicht in mind. 6 m Höhe überflogen werden können, müssen bei Bedarf durch Posten gesichert werden.

Funksteuerung:
Es dürfen nur Fernsteuerungsanlagen verwendet werden, für die eine gültige Betriebsgenehmigung vorliegt. Jeder Modellpilot der einen Sender mit sich führt und sich auf dem Fluggelände befindet, ist verpflichtet, sein Kennzeichen an der hierfür auf dem Fluggelände vorhandenen Frequenztafel anzubringen (Unbedingt vor Einschalten des Senders erledigen!). Unkundige Piloten sind darauf schnellstens aufmerksam zu machen. Bei Nutzung von 2,4Ghz Funkanlagen ist der Flugaufsichtshabende zu informieren. Ist ein Flug beendet und das Modell am Abstellplatz, ist umgehend aus Gründen der Störsicherheit die Senderantenne einzufahren. Piloten mit gleichen Frequenzen haben sich über die Startfolgen intern und freundschaftlich zu einigen. Treten Funkstörungen auf, so sind die betroffenen Anlagen sofort außer Betrieb zu setzen. Erforderlichenfalls ist der gesamte Flugbetrieb so lange einzustellen, bis die Störquelle gefunden und ausgeschaltet ist.

Sicherheit und Ordnung:
Jeder Teilnehmer am Modellflugbetrieb hat sich so zu verhalten, dass die Ordnung des Modellflugbetriebs sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, nicht gestört oder gefährdet werden. Es dürfen nur Modelle gestartet werden, welche sich in technisch einwandfreien Zustand befinden. Jeder Pilot ist für sein Modell und dessen Sicherheit selbst verantwortlich. Flugmodelle dürfen nur gestartet oder gelandet werden, wenn die Flugbetriebsflächen und die angrenzenden Wege frei von Personen, Fahrzeugen oder sonstigen beweglichen Hindernissen sind. Das Fliegen über Zuschauern oder den Modellabstellplätzen ist nicht erlaubt. Zuschauer dürfen sich nur im dafür abgegrenzten Raum aufhalten. Für Zuschauer ist das Betreten der Startbahn oder Aufenthalt daneben verboten. Auf strikte Einhaltung ist zu achten.
Starts und Landungen von Flugmodellen sind auf den hierfür vorgesehenen Plätzen vorzunehmen.

Sonderflüge:
Sehr schnelle Delta- oder Speed-Modelle, Großmodelle, die ersten Schleppflüge eines Piloten, Einfliegen neuer Flugmodelle usw. stellen ein erhöhtes Risiko dar. Starterlaubnis muss daher beim Flugbetriebsleiter extra eingeholt werden. Dieser wird vor Startfreigabe die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen. Testflug-Reihen werden nur durchgeführt, wenn keine größere Anzahl von Zuschauern und Piloten mit ihren Modellen anwesend sind. Der Pilot soll für die Dauer des Testfluges (je 1 Flug) den Flugbetriebsleiter um Einstellung des übrigen Flugbetriebes bitten.

Verhalten während des Fluges:
Ferngesteuerte Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges vom Piloten beobachtet werden. Bemannten Luftfahrzeugen ist unbedingt und rechtzeitig auszuweichen. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt. Im Flug ist eine Sicherheitsmindesthöhe von 15 m über Grund, ausgenommen bei Start und Landung, einzuhalten. Diese Höhe kann aus besonderen Gründen (z. B. beim Kunstflug) mit Zustimmung des Flugleiters über den Flugbetriebsflächen zeitweilig unterschritten werden. Hierbei ist ein Abstand von 30 m zu den Wegen einzuhalten. Bei umfangreichen Feldarbeiten wie Aussaat und Ernte unterhalb des Betriebsluftraumes ist der Flugbetrieb einzustellen. Generell wird nur auf der dem Zuschauerraum abgewandten Seite geflogen. (Die Piloten stehen auf der gleichen Seite wie die Zuschauer). Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen den in der Skizze eingezeichneten Betriebsluftraum nicht verlassen. Zur Vermeidung von Funkstörungen sollen sich Piloten mit eingeschaltetem Sender nicht zu weit voneinander entfernen. Der Flugleiter bestimmt die zu benutzende Startbahn. Alle Piloten stehen während dem Flug an dem dafür vorgesehenen Ort (siehe Zeichnung). Für Start und Landung darf dieser Bereich verlassen werden.

Hubschrauberflug:
Schwebeflüge müssen in ausreichendem Abstand (15m) von Piloten und Zuschauern durchgeführt werden. Der Platz für die Schwebeflüge muss mit dem Flugleiter (Flugdienst) abgesprochen werden. Schwebeflüge sollten auf 10 Minuten Flugzeit beschränkt werden. Die Flugrichtung ist entsprechend der Windrichtung zu wählen. Es darf nicht quer zur Startbahn geflogen werden.

Anfänger:
Neue Modellflieger müssen ihre Fähigkeiten beweisen, bevor sie alleine fliegen dürfen. Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen, der notfalls helfend eingreifen kann.

Rücksichtnahme:
Einstellarbeiten, Betanken, Motoranwerfen werden nur auf den Abstellplätzen vorgenommen. Längere Motorläufe werden abseits der Abstellplätze vorgenommen, Dadurch wird vermieden, dass andere Piloten gestört werden, andere Modelle verschmutzt werden oder dass Verletzungen und Schäden entstehen, wenn ein Modell unbeabsichtigt losrollt. Schwebeflüge mit Hubschraubern sind bei regem Flugbetrieb, im Start- und Landebereich, auf 10 min begrenzt. Rücksichtnahme zahlt sich aus! Von jedem Mitglied werden Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft erwartet. Das Befolgen der Sicherheitsregeln allein genügt nicht. Genauso wichtig ist es, die Rechte der anderen zu respektieren und ihm und seinem Modell die verdiente Beachtung zu schenken.

Startverbot:
Der Flugleiter und seine Stellvertreter sind befugt, einem Modellflieger Startverbot zu erteilen, wenn seine Flugweise, sein Modell oder die RC-Anlage nicht den gestellten Anforderungen entspricht. Desweiteren, wenn wiederholt gegen die Sicherheitsregeln oder der Flugplatzordnung grob fahrlässig verstoßen wird und Ermahnungen fruchtlos waren.

Flugdienst:
Der Flugdienstplan für die Wochenenden und Feiertage wird zu Beginn jedes Jahres durch den 1.Flugleiter bestimmt und ist von jedem eingeteilten Vereinsmitglied durchzuführen. Falls die Durchführung nicht möglich ist hat das Mitglied die Pflicht einen Ersatzmann zu benennen. Wird der Flugdienst nicht durchgeführt so gilt ein Flugverbot für 2 Wochen ab dem verpassten Flugdienst. Um die Flugaufsicht sicherzustellen übernimmt der zuerst anwesende Pilot die Flugaufsicht, bis der eingeteilte Flugbetriebsleiter seinen Dienst übernimmt. Nach Absprache kann der Flugdienst an ein anderes Vereinsmitglied übergeben werden. An Werktagen müssen sich die anwesenden Piloten auf einen Flugbetriebsleiter einigen. Der Flugdienst beinhaltet das Führen des am Platz zugängliche Flugbuches. In dieses Flugbuch muss jeder Flug, auch Werktags, eingetragen werden.


Anfahrt/Luftraum: